Auszeichnung der burgenländischen Spitäler
Im Rahmen eines kleinen "Tag der Selbsthilfe" wurden die Einführungsprojekte zum selbsthilfefreundlichen Krankenhaus offiziell abgeschlossen und die fünf burgenländischen Spitäler wurden zu "Selbsthilfefreundliches Krankenhaus" zertifiziert.
Der burgenländische Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Mag. Hans Peter Doskozil überreichte zusammen mit der Obfrau der Selbsthilfe Burgenland Eva Tuczay feierlich die Ernennungsurkungen und Schilder.
Die Überreichung erfolgte alphabetisch nach Spitalsstandorten (ohne Wertung oder Reihung):
Spital1 - Eisenstadt


Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt ist Frau Sonja Schuh (Leitung Entlassungsmanagement) als Selbsthilfebeauftrage die zuständige Ansprechpartnerin:
Johannes von Gott-Platz 1
7000 Eisenstadt
Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.00 Uhr
Tel (02682) 601 DW 1536
ueberleitungspflege@bbeisen.at
Spital2 - Güssing


Im a.o. Krankenhaus Güssing ist Herr Kaufmännischer Direktor Mag. Marc Seper, MSc als Selbsthilfebeauftrager der zuständige Ansprechpartner:
Grazer Straße 15
7540 Güssing
Tel. 05 7979/31 100
E-Mail:marc.seper(at)krages.at
Spital3 - Kittsee


Im a.o. Krankenhaus Kittsee ist Herr Kaufmännischer Direktor Dieter Feitek, BSc, MSc als Selbsthilfebeauftrager der zuständige Ansprechpartner:
Hauptplatz 3
2421 Kittsee
Tel. 05 7979 35013
E-Mail:dieter.feitek@krages.at
Spital4 - Oberpullendorf


Im a.o. Krankenhaus Oberpullendorf ist Herr Kaufmännischer Direktor Manfred Degendorfer als Selbsthilfebeauftrager der zuständige Ansprechpartner:
Spitalstraße 32
7350 Oberpullendorf
Tel. 05 7979 34800
E-Mail:manfred.degendorfer@krages.at
Spital5 - Oberwart


Im a.o. Krankenhaus Oberwart ist Herr Kaufmännischer Direktor Ing. Johann Nestlang, MSc als Selbsthilfebeauftrager der zuständige Ansprechpartner:
Dornburggasse 80
7400 Oberwart
Tel. 05 7979 32102
E-Mail:khoberwart@krages.at
Qualitätskriterien Selbsthilfefreundliches Krankenhaus Burgenland
Das "Selbsthilfefreundliche Krankenhaus" ist eine Initiative der Selbsthilfe Burgenland (BLSHG) in Kooperation mit den burgenländischen Spitälern - auf dem Weg zu mehr Patientenorientierung.
Ein "Selbsthilfefreundliches Krankenhaus" zeichnet sich dadurch aus, dass es sein ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert, den Kontakt zwischen Patienten und Selbsthilfegruppen aktiv unterstützt. Vertreter aus Selbsthilfegruppen sind in erster Linie Experten in eigener Sache. Als Betroffene oder Angehörige haben sie sich themenspezifisch zu einem medizinischen oder psychosozialen Indikationsgebiet zusammengeschlossen und verfügen über vielfältige und oft langjährige Erfahrungen im Kontakt mit Ärzten und Pflegekräften. Sie unterstützen sich gegenseitig und geben ihr Wissen auf ihrem speziellen Gebiet an andere Betroffene, aber auch an Vertreter der professionellen, medizinischen Versorgung weiter.
Die acht Qualitätskriterien für Selbsthilfefreundliche Krankenhäuser:
- Kriterium 1: Um sich über Selbsthilfe zu informieren, werden Räume, Infrastruktur und Präsentationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, deren Gestaltung sich an den Bedürfnissen der Patienten, bzw. deren Angehörigen sowie der Selbsthilfegruppe orientiert.
- Kriterium 2: Patienten, bzw. deren Angehörige werden regelmäßig und persönlich über die Möglichkeiten der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe informiert.
- Kriterium 3: Selbsthilfegruppen werden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und treten gegenüber der Fachöffentlichkeit als Kooperationspartner auf.
- Kriterium 4: Das Krankenhaus hat eine/einen Selbsthilfebeauftragte/n benannt.
- Kriterium 5: Zwischen Selbsthilfegruppen/Selbsthilfe Landesverband und Krankenhaus findet ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch statt.
- Kriterium 6: In die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen bzw. die Selbsthilfe Burgenland einbezogen.
- Kriterium 7: Das Krankenhaus ermöglicht Selbsthilfegruppen die Mitwirkung in internen Kremien (z.B. Qualitätszirkeln)
- Kriterium 8: Die Kooperation mit einer Selbsthilfegruppe und/oder der Selbsthilfe Burgenland (BLSHG) ist formal beschlossen und dokumentiert.